Viele Tarife sehen Wartezeiten vor, in denen noch keine oder nur eingeschränkte Leistungen erstattet werden. Praktisch bedeutet das: In den ersten Wochen nach Vertragsbeginn können Kosten vollständig beim Halter liegen. Deshalb ist ein früher Abschluss oft sinnvoller als ein Abschluss „erst wenn etwas ist“.
