Tarife können bestehende Befunde ausschließen oder Leistungen einschränken. Wer bereits Symptome bemerkt hat, sollte die Regelungen zu Vorerkrankungen, Wartezeiten und Leistungsbeginn besonders sorgfältig prüfen, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden.
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Was ist bei Vorerkrankungen oder bereits auffälligen Zähnen zu beachten?
