Das hängt von den Bedingungen ab. Bereits bekannte Befunde können als Vorerkrankung gelten und zu Ausschlüssen, Zuschlägen oder Ablehnung führen. Zusätzlich können Wartezeiten eine Rolle spielen, wenn eine Behandlung zeitnah ansteht.
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Was ist, wenn der Nabelbruch schon bekannt ist – kann man dann noch versichern?
