Wartezeiten legen fest, ab wann Leistungen nach Vertragsbeginn greifen. Wer aktuell bereits Symptome beobachtet, sollte prüfen, wie der Tarif mit Behandlungen innerhalb der Wartezeit umgeht und ob akute Ereignisse gesondert geregelt sind.


Wartezeiten legen fest, ab wann Leistungen nach Vertragsbeginn greifen. Wer aktuell bereits Symptome beobachtet, sollte prüfen, wie der Tarif mit Behandlungen innerhalb der Wartezeit umgeht und ob akute Ereignisse gesondert geregelt sind.