Vorerkrankungen können ausgeschlossen sein oder nur eingeschränkt versichert werden – je nach Tarifbedingungen. Entscheidend ist, wie „vorbestehend“ definiert wird und ob Folgeprobleme oder Rückfälle ebenfalls betroffen sind. Vor dem Abschluss sollten diese Regeln transparent nachvollziehbar sein.
Zur FAQ-Übersicht
Ratgeber & Tarif-Orientierung
Was gilt bei Vorerkrankungen oder bereits bekannten Beschwerden?
