Zähneputzen und Kauartikel sind in der Regel private Vorsorge und keine erstattungsfähigen Leistungen. Versicherungsrelevant wird es meist ab dem Zeitpunkt, an dem Diagnostik oder Behandlung beim Tierarzt notwendig ist.
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Zählt Zahnpflege als Vorsorgeleistung in der Versicherung?
