Bereits bekannte Erkrankungen, laufende Symptome oder angeratene Untersuchungen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Zusätzlich gilt oft eine Wartezeit nach Vertragsbeginn, in der Leistungen begrenzt sind. Eine vollständige, korrekte Angabe der Vorgeschichte und ein Blick auf den Leistungsbeginn sind entscheidend.
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Was ist bei Vorerkrankungen und Wartezeiten zu beachten?
