Zur FAQ-Übersicht

Hundehaftpflicht

Zählt ein zerkratzter Boden durch den Hund als Mietsachschaden?

Ein Hund spielt auf einem Holzfußboden, während Kratzer sichtbar werden.
Hunde können Mietsachschäden verursachen, wie etwa Kratzer im Bodenbelag.

Das kann ein Mietsachschaden sein, wenn der Boden zur Mietsache gehört und der Schaden als konkretes Ereignis bzw. klarer Schaden bewertet wird. Reine Abnutzung oder allmähliche Verschlechterung ist häufig ausgeschlossen. Entscheidend sind Schadenbild und Tarifbedingungen.