Oft ja, weil Türen und Zargen meist unbewegliche Mietsachen sind. Ob und in welcher Höhe geleistet wird, hängt vom Einschluss von Mietsachschäden, möglichen Sublimits und Ausschlüssen (z. B. Abnutzung) ab.
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Sind Schäden an Türen und Zargen in der Mietwohnung typischerweise versichert?
