Bestehende oder bereits aufgetretene Symptome können zu Ausschlüssen oder Einschränkungen führen. Deshalb lohnt es sich, Wartezeiten, Regelungen zu Vorerkrankungen und die genaue Definition von „Behandlungsbeginn“ im Tarif zu prüfen.
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Was sollte vor dem Abschluss wegen Vorerkrankungen beachtet werden?
