Beides ist möglich – je nach Anlass. Wird ein Mittel vorbeugend eingesetzt, kann es als Vorsorge gelten. Erfolgt der Einsatz wegen eines konkreten Befalls oder einer Erkrankung, wird es eher als Behandlung eingeordnet. Die genaue Erstattung richtet sich nach den Tarifbedingungen.
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Hundegesundheit
Zählt ein Spot-on oder eine Tablette gegen Parasiten als Vorsorge oder Behandlung?
