Während der Wartezeit besteht für bestimmte Leistungen noch kein Anspruch auf Erstattung, obwohl der Vertrag bereits läuft. Häufig betrifft das Krankheiten und teils auch Operationen. Unfälle können je nach Tarif anders geregelt sein. Vor Abschluss sollte klar sein, welche Leistungen ab wann gelten.
