Wichtig ist, ob die Selbstbeteiligung pro Rechnung oder pro Jahr gilt und ob sie fix oder prozentual ist. Bei der Erstattung zählen Prozentsatz und mögliche Jahres- oder Fallgrenzen – beides beeinflusst den Eigenanteil im Leistungsfall.
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Worauf sollte man bei Selbstbeteiligung und Erstattung achten?
