Die Selbstbeteiligung bestimmt, welcher Anteil der Kosten bei den Haltern bleibt – pro Rechnung oder pro Jahr. Zusammen mit dem Erstattungssatz entscheidet sie, wie hoch die tatsächliche Eigenzahlung ausfällt.
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Welche Rolle spielt die Selbstbeteiligung bei einer Ultraschallrechnung?
