In Tarifen mit OP- und Klinikschutz können Kaiserschnitt, Narkose, stationäre Behandlung und Nachsorge grundsätzlich erstattungsfähig sein. Unterschiede gibt es bei Erstattungssätzen, Selbstbeteiligung, Notdienstregelungen und Leistungsgrenzen.


In Tarifen mit OP- und Klinikschutz können Kaiserschnitt, Narkose, stationäre Behandlung und Nachsorge grundsätzlich erstattungsfähig sein. Unterschiede gibt es bei Erstattungssätzen, Selbstbeteiligung, Notdienstregelungen und Leistungsgrenzen.