Als Vorerkrankung gelten je nach Tarif nicht nur diagnostizierte Erkrankungen, sondern teils auch bereits behandelte Beschwerden oder angeratene Untersuchungen. Das ist wichtig, weil Leistungen dafür ausgeschlossen oder eingeschränkt sein können. Wer frühzeitig abschließt, reduziert das Risiko späterer Einschränkungen.
