Das sollte vorab verbindlich geregelt sein (z. B. über den Pflegevertrag): Routinekosten, akute Behandlungen und größere Eingriffe können unterschiedlich zugeordnet sein. Zusätzlich kann eine Versicherung Kosten abfedern – abhängig von Leistungsumfang, Wartezeiten und Ausschlüssen.
