In vielen Tarifen ja, sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist und die Leistung im Tarifumfang liegt. Relevant sind dabei vor allem Erstattungshöhe, Selbstbeteiligung, Limits sowie Regelungen zu Diagnostik, stationärer Versorgung und Nachsorge.
Zur FAQ-Übersicht
Hundekrankenversicherung
