Beides steuert den Eigenanteil. Ein hoher Erstattungssatz reduziert die Kosten im Leistungsfall, erhöht aber meist den Beitrag. Eine Selbstbeteiligung senkt häufig den Beitrag, kann aber bei mehreren Rechnungen im Jahr spürbar werden. Sinnvoll ist eine Kombination, die zum Budget passt und größere Rechnungen zuverlässig abfedert.
