Vorerkrankungen können ausgeschlossen, eingeschränkt oder über Zuschläge berücksichtigt werden – je nach Tarif. Wichtig ist, die Definition von „Vorerkrankung“ sowie die Regelungen zu bereits bekannten Symptomen und laufenden Behandlungen zu prüfen.


Vorerkrankungen können ausgeschlossen, eingeschränkt oder über Zuschläge berücksichtigt werden – je nach Tarif. Wichtig ist, die Definition von „Vorerkrankung“ sowie die Regelungen zu bereits bekannten Symptomen und laufenden Behandlungen zu prüfen.