Vorerkrankungen sind häufig ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versicherbar. Relevant ist, wie der Tarif „vorbestehend“ definiert (z. B. Diagnose, Symptome, Behandlung) und ob es Wartezeiten oder besondere Einschränkungen gibt.


Vorerkrankungen sind häufig ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versicherbar. Relevant ist, wie der Tarif „vorbestehend“ definiert (z. B. Diagnose, Symptome, Behandlung) und ob es Wartezeiten oder besondere Einschränkungen gibt.