Wartezeiten legen fest, ab wann Leistungen erstattet werden. Bei Beschwerden, die vor Ablauf der Wartezeit auftreten oder bereits vor Abschluss bestanden, kann die Erstattung eingeschränkt sein. Das beeinflusst besonders den Abschlusszeitpunkt.


Wartezeiten legen fest, ab wann Leistungen erstattet werden. Bei Beschwerden, die vor Ablauf der Wartezeit auftreten oder bereits vor Abschluss bestanden, kann die Erstattung eingeschränkt sein. Das beeinflusst besonders den Abschlusszeitpunkt.