Beides bestimmt den Eigenanteil im Leistungsfall. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt oft den Beitrag, erhöht aber die Kosten im Ernstfall. Der Erstattungssatz sollte so gewählt werden, dass auch größere Rechnungen planbar bleiben.
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Worauf sollte man bei Selbstbeteiligung und Erstattungssatz achten?
