Eine Selbstbeteiligung senkt oft den Beitrag, erhöht aber den Eigenanteil im Leistungsfall. Entscheidend ist, ob sie pro Rechnung, pro Fall oder pro Jahr gilt – und ob sie fix oder prozentual ausgestaltet ist.


Eine Selbstbeteiligung senkt oft den Beitrag, erhöht aber den Eigenanteil im Leistungsfall. Entscheidend ist, ob sie pro Rechnung, pro Fall oder pro Jahr gilt – und ob sie fix oder prozentual ausgestaltet ist.