Die Erstattungsquote legt fest, welcher Anteil grundsätzlich übernommen wird. Die Selbstbeteiligung reduziert zusätzlich den erstattungsfähigen Betrag – je nach Modell pro Rechnung oder pro Jahr. Bei kleinen Rechnungen fällt die Wirkung stärker auf, bei großen Rechnungen kann sie Beiträge deutlich senken.
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Entscheidungshilfe
Wie wirken Selbstbeteiligung und Erstattung auf die tatsächliche Auszahlung?
