Erstattungssatz, Selbstbeteiligung und Jahres- bzw. Leistungsgrenzen. Auch Wartezeiten und Ausschlüsse können dazu führen, dass bestimmte Rechnungen nicht oder nur teilweise erstattet werden.


Erstattungssatz, Selbstbeteiligung und Jahres- bzw. Leistungsgrenzen. Auch Wartezeiten und Ausschlüsse können dazu führen, dass bestimmte Rechnungen nicht oder nur teilweise erstattet werden.