Vorerkrankungen können je nach Tarif ausgeschlossen sein oder zu Einschränkungen führen. Entscheidend ist, wie „vorbestehend“ definiert wird und ob es Regelungen für Folgeerkrankungen gibt. Für Planungssicherheit sollten Gesundheitsangaben vollständig gemacht und die Bedingungen zur Erstattungsfähigkeit bei bestehenden Themen vorab verstanden werden.
