Wenn Beschwerden oder Behandlungen vor Vertragsbeginn dokumentiert sind, kann das als vorbestehend gewertet werden. Das kann zu Ausschlüssen oder Einschränkungen führen. Deshalb lohnt sich eine frühe Tarifprüfung, bevor Befunde festgehalten sind.
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Gilt Arthrose als Vorerkrankung, wenn erste Symptome schon da waren?
