Der Erstattungssatz bestimmt, welcher Anteil der erstattungsfähigen Kosten übernommen wird. Die Selbstbeteiligung ist der Teil, der zusätzlich beim Tierhalter bleibt (z. B. pro Rechnung oder pro Jahr). Ein hoher Erstattungssatz mit niedriger Selbstbeteiligung reduziert den Eigenanteil, führt aber häufig zu höheren Beiträgen.
