Viele Tarife haben Wartezeiten nach Vertragsbeginn. In dieser Zeit wird je nach Regelung gar nicht oder nur eingeschränkt erstattet. Akute Beschwerden, die bereits vor Abschluss bestanden, sind in der Regel nicht rückwirkend versicherbar.


Viele Tarife haben Wartezeiten nach Vertragsbeginn. In dieser Zeit wird je nach Regelung gar nicht oder nur eingeschränkt erstattet. Akute Beschwerden, die bereits vor Abschluss bestanden, sind in der Regel nicht rückwirkend versicherbar.