Der Erstattungssatz bestimmt, welcher Anteil der erstattungsfähigen Kosten übernommen wird. Eine Selbstbeteiligung reduziert zusätzlich die Auszahlung (z. B. als fester Betrag pro Jahr oder prozentual). Entscheidend ist, wie hoch der Eigenanteil bei einer typischen Rechnung und bei einer teuren Behandlung ausfällt.
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Wie wirken Selbstbeteiligung und Erstattungssatz auf die tatsächliche Erstattung?
