Neben dem Beitrag sind Leistungsstart (Sofortschutz/Wartezeit), Erstattungssatz, Selbstbeteiligung, Jahres-/Falllimits, Leistungsumfang (ambulant/stationär/OP), Gebührenrahmen sowie Regeln zu Vorerkrankungen entscheidend. Diese Punkte bestimmen, wie hoch der Eigenanteil im Ernstfall ausfällt.
