Die Selbstbeteiligung bestimmt den Eigenanteil im Leistungsfall, die Erstattung den Anteil, der übernommen wird. Ein niedriger Beitrag kann mit höherem Eigenanteil oder strengeren Limits einhergehen. Sinnvoll ist eine Kombination, bei der typische Rechnungen finanziell gut tragbar bleiben.
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Wie wirken sich Selbstbeteiligung und Erstattung auf die tatsächlichen Kosten aus?
