Tarife regeln häufig, wie mit bereits bekannten Diagnosen oder Symptomen umgegangen wird. Entscheidend sind die Bedingungen: Ausschlüsse, Wartezeiten, Einschränkungen bei Folgebehandlungen oder die Frage, ab wann etwas als „vorbestehend“ gilt.
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Was ist bei Vorerkrankungen und wiederkehrenden Beschwerden zu beachten?
