Mit Selbstbeteiligung bleibt ein Teil der Tierarztkosten beim Halter – entweder pro Rechnung, pro Jahr oder prozentual. Das senkt oft den Beitrag, erhöht aber den Eigenanteil im Leistungsfall. Entscheidend ist, dass die gewählte Selbstbeteiligung zur eigenen Zahlungsbereitschaft passt.
