Nicht zwingend. Je nach Anlass kann sie als Prophylaxe oder als medizinisch notwendiger Teil einer Behandlung bewertet werden. Für die Absicherung ist entscheidend, wie der Tarif Vorsorgebudget und Behandlungsleistungen abgrenzt.


Nicht zwingend. Je nach Anlass kann sie als Prophylaxe oder als medizinisch notwendiger Teil einer Behandlung bewertet werden. Für die Absicherung ist entscheidend, wie der Tarif Vorsorgebudget und Behandlungsleistungen abgrenzt.