Entscheidend ist, ob die Selbstbeteiligung pro Rechnung, pro Behandlungsvorgang oder pro Versicherungsjahr gilt. Bei mehreren Teilrechnungen (Diagnostik, OP, Nachsorge) kann das den Eigenanteil spürbar verändern.
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Was bedeutet Selbstbeteiligung bei mehreren Rechnungen rund um eine OP?
