Wartezeiten bedeuten, dass bestimmte Leistungen erst nach Ablauf einer Frist erstattungsfähig sind. Vorerkrankungen oder bereits bestehende Symptome können zu Ausschlüssen oder Einschränkungen führen. Deshalb sollten Gesundheitsstatus und Tarifbedingungen vor Abschluss sorgfältig zusammenpassen.
