Wartezeiten bestimmen, ab wann Leistungen nach Vertragsbeginn übernommen werden. Bei absehbarem Behandlungsbedarf ist das ein zentraler Punkt, weil Kosten in der Wartezeit in der Regel selbst getragen werden müssen.


Wartezeiten bestimmen, ab wann Leistungen nach Vertragsbeginn übernommen werden. Bei absehbarem Behandlungsbedarf ist das ein zentraler Punkt, weil Kosten in der Wartezeit in der Regel selbst getragen werden müssen.