Das hängt vom Tarif ab. Wichtig ist, dass Diagnostik (z. B. Labor und Bildgebung) nicht nur „mitgemeint“, sondern klar als erstattungsfähig geregelt ist – weil gerade bei unklaren Symptomen mehrere Diagnoseschritte anfallen können.


Das hängt vom Tarif ab. Wichtig ist, dass Diagnostik (z. B. Labor und Bildgebung) nicht nur „mitgemeint“, sondern klar als erstattungsfähig geregelt ist – weil gerade bei unklaren Symptomen mehrere Diagnoseschritte anfallen können.