Als Vorerkrankung gelten in der Regel bereits bekannte Diagnosen oder Hinweise/Symptome vor Vertragsbeginn (teils auch innerhalb von Wartezeiten). Das kann dazu führen, dass Diabetes-bezogene Leistungen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
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Katzenkrankheiten & Absicherung
Was bedeutet „Vorerkrankung“ bei Diabetes – und warum ist das wichtig?
