Das hängt von den Bedingungen ab. Bestehende oder bereits auffällige Beschwerden können als vorbestehend gelten und zu Einschränkungen führen. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung der Gesundheitsfragen und Tarifbedingungen entscheidend.


Das hängt von den Bedingungen ab. Bestehende oder bereits auffällige Beschwerden können als vorbestehend gelten und zu Einschränkungen führen. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung der Gesundheitsfragen und Tarifbedingungen entscheidend.