Auf die Abdeckung von Diagnostik und Folgebehandlungen, die Regelung zur Selbstbeteiligung, Wartezeiten, Leistungsgrenzen und darauf, ob stationäre Leistungen bei schweren Verläufen ausreichend mitversichert sind.


Auf die Abdeckung von Diagnostik und Folgebehandlungen, die Regelung zur Selbstbeteiligung, Wartezeiten, Leistungsgrenzen und darauf, ob stationäre Leistungen bei schweren Verläufen ausreichend mitversichert sind.