Versichert sind in der Regel medizinisch notwendige Behandlungen – unabhängig davon, wodurch Beschwerden ausgelöst wurden. Entscheidend sind die Tarifbedingungen, mögliche Ausschlüsse sowie der Gesundheitsstatus vor Vertragsbeginn.


Versichert sind in der Regel medizinisch notwendige Behandlungen – unabhängig davon, wodurch Beschwerden ausgelöst wurden. Entscheidend sind die Tarifbedingungen, mögliche Ausschlüsse sowie der Gesundheitsstatus vor Vertragsbeginn.