Wartezeiten legen fest, ab wann bestimmte Leistungen erstattet werden. Wer kurz vor einer absehbaren Behandlung abschließt, kann sonst feststellen, dass der Schutz noch nicht greift. Für Unfälle gelten häufig andere Regelungen als für Krankheiten.


Wartezeiten legen fest, ab wann bestimmte Leistungen erstattet werden. Wer kurz vor einer absehbaren Behandlung abschließt, kann sonst feststellen, dass der Schutz noch nicht greift. Für Unfälle gelten häufig andere Regelungen als für Krankheiten.