Für Schäden, die der Hund Dritten zufügt, haftet der Halter grundsätzlich. Eine Haftpflicht schützt vor hohen Forderungen und übernimmt berechtigte Ansprüche. Ob sie verpflichtend ist, hängt von regionalen Vorgaben ab – als Basisabsicherung ist sie für viele Halter sinnvoll.
