Eine höhere Selbstbeteiligung senkt häufig den Beitrag, erhöht aber den Eigenanteil im Leistungsfall. Ein höherer Erstattungssatz erhöht meist den Beitrag, reduziert dafür den Eigenanteil pro Rechnung. Sinnvoll ist eine Kombination, die im Ernstfall finanziell gut tragbar bleibt.
