Selbstbeteiligung ist der Anteil, den Tierhalter im Leistungsfall selbst tragen. Sie kann als fester Betrag oder prozentual geregelt sein. Sinnvoll ist sie, wenn der Beitrag dadurch spürbar sinkt und der Eigenanteil auch bei mehreren Rechnungen pro Jahr gut tragbar bleibt.
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Was bedeutet Selbstbeteiligung – und wann ist sie sinnvoll?
