Häufig ja. Wartezeiten können allgemein gelten und für bestimmte Leistungen abweichen. Entscheidend ist, ab wann Behandlungen, Diagnostik und ggf. spezielle Bereiche wie Zahn oder Vorsorge erstattet werden.


Häufig ja. Wartezeiten können allgemein gelten und für bestimmte Leistungen abweichen. Entscheidend ist, ab wann Behandlungen, Diagnostik und ggf. spezielle Bereiche wie Zahn oder Vorsorge erstattet werden.