Typisch sind Grenzen bei der Erstattung (z. B. pro Jahr), die konkrete Ausgestaltung der Selbstbeteiligung, Wartezeiten, Regelungen zu bestehenden Beschwerden sowie der Umfang von Diagnostik, Notdienst und Nachsorge.


Typisch sind Grenzen bei der Erstattung (z. B. pro Jahr), die konkrete Ausgestaltung der Selbstbeteiligung, Wartezeiten, Regelungen zu bestehenden Beschwerden sowie der Umfang von Diagnostik, Notdienst und Nachsorge.